Allgemeine Geschäftsbedingungen von AVV Kirsten Dahler
§
1 Vermittlungstätigkeit
Die Tätigkeit von
AVV Kirsten Dahler besteht in der Vermittlung von Apothekenmitarbeiter/innen an
Apothekeninhaber/innen sowie offene Apothekenstellen an vertretungssuchende
Apothekenmitarbeiter/innen, beide nachfolgend Auftraggeber genannt Die
Vermittlungserlaubnis nach § 294 SGBIII liegt vor.
§ 2 Grundlage/Bewerbung
a.) Die Grundlage der Vermittlungstätigkeit ist der
bereitstehende, vom Auftraggeber ausgefüllte Bewerbungsbogen (als Anlage) und
die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei
vertretungssuchenden Apothekern ist zusätzlich eine Kopie der
Approbationsurkunde notwendig.
b.) Nach Eingang des unterschriebenen Bewerbungsbogens,
wenn nötig der Approbationsurkunde beim Arbeitsvermittler gilt der Bewerber als
Karteimitglied. Damit gilt dieser
Vertrag für beide Seiten als geschlossen.
c.) Alle Informationen und Mitteilungen werden übers
Internet, E-Mail, Fax oder Post getätigt. Telefonische Auskünfte gibt es nur
für Karteimitglieder.
§
3 Pflichten des Arbeitsvermittlers/Kosten
a.)
Der
Arbeitsvermittler verpflichtet sich für die gewünschten Vertretungstermine für
Karteimitglieder Vertretungsvorschläge zu machen.
b.) Die Aufnahme in die Kartei und die
Vermittlungsvorschläge sind für alle Beteiligten kostenlos.
§
4 Vermittlungswahrscheinlichkeit/Haftung
a.)
Die
Vermittlungswahrscheinlichkeit hängt von der Anzahl der beteiligten Apotheken
und Vertretern ab. AVV Kirsten Dahler übernimmt keine Vermittlungsgarantie.
b.) Der Arbeitsvermittler übernimmt auch keine Haftung
gegenüber dem Auftraggeber für aus dem Arbeitsverhältnis entstehende Schäden.
Für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen,
haftet Kirsten Dahler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch
übernimmt sie keine Haftung für einen Ausfall des Vertreters.
c.)
Die Verantwortung
für die Richtigkeit der Angaben zum Beruf liegt beim Apothekenleiter und seiner
Sorgfaltspflicht. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen.
d.) Die Höhe des Lohns und sonstige Vereinbarungen sind
ausschließlich zwischen den potenziellen Vertragspartnern auszuhandeln.
§ 5 Pflichten
des Auftraggebers
a.)
Der Auftraggeber (Apotheker/in + Vertreter/in)
verpflichtet sich, den Arbeitsvermittler über das Zustandekommen eines
Beschäftigungsverhältnisses (unter Angabe des Vermittlungspartners, den genauen
Vertretungszeitraums inklusive Nacht- und Notdienste) durch formlose
schriftliche Nachricht in Kenntnis zu setzen. Dasselbe gilt bei weiteren, nach
der Erstvermittlung zustande kommende Beschäftigungsverhältnisse derselben Geschäftspartner auch wenn sie ohne Beteiligung von AVV
zustande gekommen sind.
b.) Bei Nichtbeachtung
der Meldepflicht verdoppelt sich der Vermittlungstarif und/oder muss der nichtmeldene Vertreter den Vermittlungstarif bezahlen.
b.)
Auch ein
Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses ist AVV Kirsten
Dahler zu melden.
c.) Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem
Arbeitsvermittler unverzüglich von einem Wegfall des Vermittlungsbedarfs oder
Änderung der entsprechenden Termine Mitteilung zu machen. Der Auftraggeber hat
sämtliche dem Arbeitsvermittler aus Vermittlungsbemühungen entstandene Kosten
zu tragen, wenn diese Mitteilung verspätet erfolgt.
§
6 Verschwiegenheitspflicht
a.)
AVV Kirsten
Dahler verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über den
Auftraggeber ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung zu nutzen und streng
vertraulich zu behandeln, insbesondere außer im Rahmen der
Vermittlungstätigkeit nicht an Dritte weiterzugeben.
b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle die vom
Arbeitsvermittler über den Geschäftspartner bekommenen Informationen
ausschließlich zum Zweck des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an
Dritte weiterzugeben.
c.)
Der Auftraggeber
erklärt sein Einverständnis dass alle zur Verfügung
gestellten persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Das
Karteimitglied hat jederzeit das Recht über die gespeicherten Daten Auskunft zu
bekommen und diese auf Antrag vollständig löschen zu lassen.
§
7 Vermittlungshonorar
Bei
erfolgreicher Vermittlung fällt für den Apothekenleiter eine Vermittlungsgebühr
gemäß aktueller Preisliste
s. Anlage an.
Diese wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags und der schriftlichen Meldung an
Kirsten Dahler fällig. Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne
Abzug fällig. Für die Vertretung bleibt die Vermittlung kostenfrei.
§
8 Änderung der Geschäftsbedingungen
Eine
Änderung der Geschäftsbedingungen behalte ich mir vor, und werde sie den
Karteimitgliedern schriftlich mitteilen.
§
9 Schriftform
Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
§
10 Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so
auszulegen, dass sie dem Sinn der Vereinbarungen weitestgehend gerecht wird.
§
11 Gerichtsstand
Gerichtsstand
und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des
Arbeitsvermittlers, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen. Marburg, den 12.01.2023