Allgemeine Geschäftsbedingungen von AVV Kirsten Dahler

 

§ 1 Vermittlungstätigkeit

 

Die Tätigkeit von AVV Kirsten Dahler besteht in der Vermittlung von Apothekenmitarbeiter/innen an Apothekeninhaber/innen sowie offene Apothekenstellen an vertretungssuchende Apothekenmitarbeiter/innen, beide nachfolgend Auftraggeber genannt Die Vermittlungserlaubnis nach § 294 SGBIII liegt vor.

 

§ 2 Grundlage/Bewerbung

 

a.)   Die Grundlage der Vermittlungstätigkeit ist der bereitstehende, vom Auftraggeber ausgefüllte Bewerbungsbogen (als Anlage) und die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei vertretungssuchenden Apothekern ist zusätzlich eine Kopie der Approbationsurkunde notwendig.

b.)  Nach Eingang des unterschriebenen Bewerbungsbogens, wenn nötig der Approbationsurkunde beim Arbeitsvermittler gilt der Bewerber als Karteimitglied.  Damit gilt dieser Vertrag für beide Seiten als geschlossen.

c.)   Alle Informationen und Mitteilungen werden übers Internet, E-Mail, Fax oder Post getätigt. Telefonische Auskünfte gibt es nur für Karteimitglieder.

 

§ 3 Pflichten des Arbeitsvermittlers/Kosten

 

a.)   Der Arbeitsvermittler verpflichtet sich für die gewünschten Vertretungstermine für Karteimitglieder Vertretungsvorschläge zu machen. 

b.)  Die Aufnahme in die Kartei und die Vermittlungsvorschläge sind für alle Beteiligten kostenlos.   

 

§ 4 Vermittlungswahrscheinlichkeit/Haftung

 

a.)   Die Vermittlungswahrscheinlichkeit hängt von der Anzahl der beteiligten Apotheken und Vertretern ab. AVV Kirsten Dahler übernimmt keine Vermittlungsgarantie.

b.)  Der Arbeitsvermittler übernimmt auch keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber für aus dem Arbeitsverhältnis entstehende Schäden. Für Schäden, die dem Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet Kirsten Dahler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch übernimmt sie keine Haftung für einen Ausfall des Vertreters.

c.)   Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Beruf liegt beim Apothekenleiter und seiner Sorgfaltspflicht. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen.

d.)  Die Höhe des Lohns und sonstige Vereinbarungen sind ausschließlich zwischen den potenziellen Vertragspartnern auszuhandeln.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

 

a.)   Der Auftraggeber (Apotheker/in + Vertreter/in) verpflichtet sich, den Arbeitsvermittler über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses (unter Angabe des Vermittlungspartners, den genauen Vertretungszeitraums inklusive Nacht- und Notdienste) durch formlose schriftliche Nachricht in Kenntnis zu setzen. Dasselbe gilt bei weiteren, nach der Erstvermittlung zustande kommende Beschäftigungsverhältnisse derselben Geschäftspartner auch wenn sie ohne Beteiligung von AVV zustande gekommen sind.

b.)  Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht verdoppelt sich der Vermittlungstarif und/oder muss der nichtmeldene Vertreter den Vermittlungstarif bezahlen.

b.)          Auch ein Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses ist AVV Kirsten Dahler zu melden.

c.)   Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Arbeitsvermittler unverzüglich von einem Wegfall des Vermittlungsbedarfs oder Änderung der entsprechenden Termine Mitteilung zu machen. Der Auftraggeber hat sämtliche dem Arbeitsvermittler aus Vermittlungsbemühungen entstandene Kosten zu tragen, wenn diese Mitteilung verspätet erfolgt.

 

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

 

a.)   AVV Kirsten Dahler verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über den Auftraggeber ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung zu nutzen und streng vertraulich zu behandeln, insbesondere außer im Rahmen der Vermittlungstätigkeit nicht an Dritte weiterzugeben.

b.)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle die vom Arbeitsvermittler über den Geschäftspartner bekommenen Informationen ausschließlich zum Zweck des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

c.)   Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis dass alle zur Verfügung gestellten persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Das Karteimitglied hat jederzeit das Recht über die gespeicherten Daten Auskunft zu bekommen und diese auf Antrag vollständig löschen zu lassen.

 

§ 7 Vermittlungshonorar

 

Bei erfolgreicher Vermittlung fällt für den Apothekenleiter eine Vermittlungsgebühr gemäß aktueller Preisliste  s. Anlage an. Diese wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags und der schriftlichen Meldung an Kirsten Dahler fällig. Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne Abzug fällig. Für die Vertretung bleibt die Vermittlung kostenfrei.

 

§ 8 Änderung der Geschäftsbedingungen

 

Eine Änderung der Geschäftsbedingungen behalte ich mir vor, und werde sie den Karteimitgliedern schriftlich mitteilen.

 

§ 9 Schriftform

 

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, dass sie dem Sinn der Vereinbarungen weitestgehend gerecht wird.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Arbeitsvermittlers, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.      Marburg, den 12.01.2023